• Hausordnung der Grundschule Strasburg

    • (gültig ab 14.09.2022)

       

      1. Die Schule wird 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn, also um 7:50 Uhr, geöffnet. Aufsicht
        auf dem Hof ist ab 7:45 Uhr gewährleistet. An Regentagen werden die Schüler ab 7:45
        Uhr in die Klassenräume eingelassen. Zu diesem Zeitpunkt ist dann auch die Aufsicht im
        Schulgebäude durch die Lehrer gewährleistet.
      2. Das pünktliche Erscheinen zum Unterricht ist Voraussetzung für entspanntes Lernen. 5
        Minuten vor Unterrichtsbeginn haben sich die Schüler auf den Unterricht vorzubereiten!
      3. Erkrankte Schüler werden bis 08:00 Uhr am Tag der Erkrankung durch ihre Eltern entschuldigt.
      4. In der 1. und 2. großen Pause verlassen alle Schüler die Klassenräume und halten sich auf
        dem Schulhof auf. Es ist den Schülern nur in Ausnahmefällen gestattet, im Klassenraum
        zu verbleiben (Absprache mit Klassenlehrer).
      5. Der Schulhof wird von den Schülern während der vorgegebenen Unterrichtszeit (siehe Stundenplan) nicht eigenmächtig verlassen.
      6. Bei extremer Witterung wird die Hofpause abgeklingelt. Die Schüler bleiben dann im Klassenraum unter Aufsicht der Lehrer laut Aufsichtsplan.
      7. Im Schulhaus und auf dem Schulhof verhalten sich die Schüler so, dass sie ihre Mitschüler nicht gefährden oder schädigen.
      8. Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen (z.B. Messern) ist verboten.
      9. Jeder Schüler hilft mit, Ordnung und Sauberkeit im Klassenraum, in den Toiletten und auf dem Schulhof zu halten. Mit Schuleigentum wird sorgsam umgegangen.
      10. Die Schüler und Schülerinnen nehmen ihr Handy/Smartphone nur im Einzelfall mit zur Schule. Es befindet sich ausgeschaltet in der Schultasche. Die Schule haftet nicht bei Beschädigung oder Diebstahl.
      11. Fahrräder sind in den Fahrradständern auf dem Hof abzustellen und zu sichern. Wir übernehmen keine Haftung.
      12. Das Benutzen von Fahrrädern und Boards auf dem Hof ist nicht gestattet, da erhöhte Unfallgefahr besteht.
      13. Nach Beendigung des Unterrichts verlassen alle Schüler das Schulhaus und den Schulhof.
      14. Fahrschüler finden sich selbstständig in Raum 5 oder gegebenenfalls in einem anderen Raum ein. Sie werden bis zur Abfahrt des 1. Schulbusses beaufsichtigt. (Gesonderte
        Belehrung für Fahrschüler an Eltern)
      15. Schüler, die das Mittagessen in der Schule einnehmen achten auf die
        Speiseraumordnung (Aushang Speiseraum)!
      16. Bei Katastrophenfällen gilt der Alarmplan.
      17. Für Notrufe steht bei geschlossenem Sekretariat das Telefon im Raum 9 zur Verfügung.
      18. Aus Sicherheitsgründen ist der Aufenthalt von Eltern und anderen Personen auf den Schulfluren während der Unterrichts- und Pausenzeiten nicht gestattet.
      19. Der Einlass für Eltern und Besucher erfolgt über den Giebel. (Nutzung der Klingel)

       

      Beschluss der Schulkonferenz vom 14.09.2022.

       

      Britta Fredrich
      Schulleiterin