• Schülerbeförderung

      • Antrag auf kostenlose Schülerfahrkarte Online Verfahren

         

        Seit März 2023 werden alle Anträge auf kostenlose Schülerbeförderung online über nachstehenden Link bearbeitet:

         

        https://sbf-lkvg.neu-itec.de/

         

        Bei Neuanmeldungen für die Fahrstrecke

        Wohnort -> Grundschule Strasburg

        ist unter dem Punkt „besuchte Schule“ GS Strasburg (Grundschule wird hier nicht ausgeschrieben) anzugeben.

         

        Bei Neuanmeldung der zukünftigen 5. Klassen ist unter dem Punkt „besuchte Schule“ die weiterführende Schule anzugeben.

         

        Antrag auf kostenlose Schülerfahrkarte in Papierform sind nur noch für individuelle Beförderung möglich

         

         

        Allgemeine Hinweise zur Gültigkeit der Schülerfahrkarte

         

        Die Schülerfahrkarte ist als Fahrausweis immer für ein Schuljahr gültig und nur auf der ausgewiesenen Strecke nutzbar.

         

        Bei unleserlichen und beschädigten Schülerfahrausweisen ist es notwendig, dass die Schülerfahrkarte erneuert wird (siehe Verfahrensweise bei Verlust).

         

         

         

        Verfahrensweise bei Verlust der Schülerfahrkarte

         

        Bei Verlust einer Schülerfahrkarte sollte sich der Schüler oder die Schülerin umgehend im Sekretariat der Grundschule Strasburg einen „vorläufigen Fahrausweis“ ausstellen lassen.

        Dieser hat eine Gültigkeit von 10 Tagen und gilt gleichzeitig als Antrag für die Zweitschrift. Für die Ausfertigung der Zweitschrift ist entsprechend der Gebührenverordnung der Kooperationsgemeinschaft “Vorpommern“ ein Betrag von 10,00€ zu entrichten.

         

        Allgemeine Hinweise zum Anzeigeverfahren

         

        Jede Veränderung der Verhältnisse der Schüler/innen, die für den Anspruch auf eine Schulbeförderung oder Erstattung der notwendigen Aufwendungen von Bedeutung sind, hat die/der Berechtigte umgehend der Schule mitzuteilen.

         

        Änderungen können sein:

        • Namensänderung
        • Wohnortwechsel
        • Schulwechsel

         

        Sollten sich die Anspruchsvoraussetzungen für die kostenfreie Schülerbeförderung im laufenden Schuljahr ändern oder nicht mehr gegeben sein, ist der Schülerfahrausweis immer im Sekretariat der Grundschule Strasburg abzugeben.

         

        Allgemeine Verhaltensweisen in öffentlichen Verkehrsmitteln

         

        Das Verhalten der Schüler und Schülerinnen im Bus sollte stets so sein, dass die Ordnung und Sicherheit der anderen Fahrgäste nicht gefährdet wird und vorsätzliche Beschädigungen an den Fahrzeugen unterbleiben.

         

         

         

         

        Für Fragen steht Ihnen unsere Sekretärin Frau Albrecht gerne telefonisch unter 039753 20412 oder per Mail grundschule-strasburg@t-online.de zur Verfügung.